BRK Kreisverband Neumarkt - Ambulante Pflege und soziale Dienste
Aufgabe der Pflegekräfte ist es, die Selbständigkeit des Patienten trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Pflegende Angehörige sollen Entlastung erfahren. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach dem individuellen Hilfe- und Pflegebedarf bieten unsere ambulanten Dienste sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an. Chronisch und kurzzeitig Erkrankte, behinderte und pflegebedürftige Menschen oder Personen, die ein ärztliches Rezept haben, können ambulante Pflege in Anspruch nehmen.
Aufgabe der Pflegekräfte ist es, die Selbständigkeit des Patienten trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Pflegende Angehörige sollen Entlastung erfahren. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach dem individuellen Hilfe- und Pflegebedarf bieten unsere ambulanten Dienste sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an. Chronisch und kurzzeitig Erkrankte, behinderte und pflegebedürftige Menschen oder Personen, die ein ärztliches Rezept haben, können ambulante Pflege in Anspruch nehmen.
Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen. Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und Lungenentzündungen gehören ebenso zum Aufgabengebiet wie die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme oder Medikamentenabgabe. Die Behandlungspflege umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Auch Verhinderungspflege und Entlastungsangebote gehören zum Aufgabengebiet des Pflegedienstes.
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